US#: 175473
Bei Storno oder Teilstorno einer Rechnung musste bisher kein Grund für das Stornieren angeben werden. Es gibt nun die Möglichkeit, die Eingabe eines Stornogrundes verpflichtend zu machen.
Dazu gilt es folgende Einstellungen vorzunehmen:
- Unter Einstellungen > Benutzerrechte > Benutzergruppen gibt es ein neues Recht für die Stornogründe:
- Unter Vorgaben > Abrechnung > Stornogründe können die Stornogründe erfasst werden:
- Unter Einstellungen > Softwareeinstellungen > Menü > Abrechnung> Abrechnungserstellung muss der Haken bei Stornogrund ist Pflicht gesetzt werden:
Per Klick auf den Button Rechnung / Gutschrift stornieren, erscheint ein Fenster, in dem die Stornogründe angezeigt werden:
Hier muss dann ein Stornogrund ausgewählt werden, damit die Stornorechnung erstellt werden kann:
Nach Klick auf Ok wird die Rechnung storniert und der Stornogrund wird in die Rechnungsdetails geschrieben:
Wird ohne vorherige Auswahl eines Stornogrundes auf Ok geklickt, wird das Erstellen der Stornorechnung mit dem Hinweis, dass kein Stornogrund ausgewählt ist, verhindert: