Grünes Kennzeichen (CR 169585)

US#: 172130



Im kombinierten Verkehr werden Fahrzeuge / Anhänger eingesetzt die ein grünes Kennzeichen haben:

  • Grünes Kennzeichen KV (bei uns die Masse wegen Steuerbefreiung kombinierter Verkehr § 3 Nr. 9 Buchst. a KraftStG)
  • Grünes Kennzeichen Anhänger (zieht Maschine mit Kat 1. im KV oder Kat. 4. mit Anhängerzuschlag)



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Auszug

Quelle: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verkehrsteuern/Kraftfahrzeugsteuer/Steuerverguenstigung/Kombinierter-Verkehr/kombinierter-verkehr_node.html

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Um die Verlagerung von Gütertransporten auf die Verkehrsträger Schiene und Wasserstraße zu unterstützen, sieht § 3 Nr. 9 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) eine Steuerbefreiung für solche Fahrzeuge vor, die ausschließlich dazu eingesetzt werden, um Großbehälter (Container), Wechselaufbauten und Anhänger vom Beladeort zum nächstgelegenen Bahnhof bzw. zu einem Binnen- oder Seehafen zu transportieren oder von dort abzuholen und an den Entladeort auszuliefern.

Steuerbefreite Zwecke

Diese Steuerbefreiung betrifft ausschließlich Fahrzeuge, die

  • Behälter mit einem Rauminhalt von mindestens 5 Kubikmetern (Container),
  • auswechselbare Aufbauten (Wechselbrücken) oder
  • Kraftfahrzeuganhänger

auf den Strecken zwischen Be- oder Entladestelle und

  • dem nächstgelegenen geeigneten Bahnhof (Kombinierter Verkehr Schiene und Straße),
  • einem Binnenhafen im Umkreis von höchstens 150 Kilometern Luftlinie (Kombinierter Verkehr Binnenwasserstraße und Straße) oder
  • einem Seehafen im Umkreis von höchstens 150 Kilometern Luftlinie (zusätzlich muss die Beförderungsstrecke auf See über 100 Kilometer Luftlinie lang sein; Kombinierter Verkehr See und Straße)

befördern.

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Damit der Disponent bei der Disposition unterstützt wird haben wir ein Mechanismus zur Berechnung des Radius eingebaut. Um diese Berechnung einzustellen müssen folgende Schritte eingestellt werden.

Fahrzeuge

In den Stammdaten > Fahrzeuge kann im Reiter Inhalt das Fahrzeug entsprechend mit dem Indikator "Ist grünes Kennzeichen" versehen werden.

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Mandant

Im Mandanten unter Einstellungen > Mandanten > Details > Einstellungen befindet sich in dem Bereich Fahrten die Möglichkeit die km zur Berechnung einzugeben. Dabei beziehen sich die km immer auf die Strecke von der Aufnahme bis zur letzten Gestellung.

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Wenn diese Einstellungen vorgenommen wurden dann greift folgenden Logik zur Berechnung.

In dem Stammdaten des Fahrzeuges ist der Haken bei "Ist grünes Kennzeichen" gesetzt. Der Disponent wird nicht gewarnt wenn die Aufnahme- und Rückgabeadresse einen Adresstyp mit Bahnterminal oder / und Binnenhafen hat und die Strecke in "Einfache Strecke (km) grünes Kennzeichen" unter dem eingetragenen Wert der km liegt die zwischen Aufnahme und letzter Gestellung liegen.

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In dem Stammdaten des Fahrzeuges ist der Haken bei "Ist grünes Kennzeichen" gesetzt. Der Disponent wird gewarnt wenn die Aufnahme- und Rückgabeadresse einen Adresstyp mit Bahnterminal oder / und Binnenhafen hat und die Strecke in "Einfache Strecke (km) grünes Kennzeichen" über dem eingetragenen Wert der km liegt die zwischen Aufnahme und letzter Gestellung liegen.

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Dabei ist zu beachten das der Disponent lediglich eine Warnung erhält und eine Disposition nicht verhindert wird.

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