Zuletzt bearbeitet vor 10 Monaten
von Sandra

Abrechnung, Neue Einstellung beim Rechnungsstorno (CR 155798)

US#: 162858

Im 8.24-Releaseupdate wurde die Logik für das Stornieren von Rechnungen bereits optimiert: siehe / Neue Logik beim Rechnungsstorno: Neuen Abrechnungsblock erstellen

 

Nun ist unter "Einstellungen > Mandanten > Details > Buchhaltung" in der Kategorie "Abrechnung" eine neue Variante hinzugekommen: "Abrechnungsfreigabe nach Rechnungsstorno zurücknehmen". Im Standard ist der Haken nicht gesetzt. 

 

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D.h., dass bei den Abrechnungsblöcken einer stornierten Rechnung die Abrechnungsfreigabe bereits erteilt ist. Das ist auch das aktuelle Verhalten.

 

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Wenn der Haken jedoch gesetzt ist, wird beim Stornieren einer Rechnung zusätzlich noch die Abrechnungsfreigabe zurückgenommen, da die Abrechnungsdaten ja in der Regel geändert werden müssen, bevor erneut eine Rechnung erstellt werden kann. 

 

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Wenn man in der Abrechnungsliste ein Teilstorno vornimmt, wird die Abrechnungsfreigabe dann nur bei den Teilstorno-Abrechnungsblöcken zurückgenommen.

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D.h., dass im obigen Beispiel bei beiden teilstornierten Abrechnungsblöcke der Aufträge 1417324.003 und 1417324.004 die Abrechnungsfreigabe zurückgenommen wird. 



 


 

 


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