Zuletzt bearbeitet vor 2 Jahren
von Sandra Lindemann

Automatische USTID-Prüfung (FE 127322)

US#: 127325

Es wurde eine Funktion in cs JOB geschaffen, mit der die in den Stammdaten > Adressen erfassten Ust-IdNr. automatisch bei der entsprechenden Behörde geprüft werden. Dies erfolgt in regelmäßigen Abständen je nach Vorgabe (kann individuell eingestellt werden).

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Die Validierung findet über den VIES-Service der Europäischen Kommission statt. Zu beachten ist jedoch, dass dieser Service keine zentralisierte Datenbank nutzt, sondern jene, die vom jeweiligen Mitgliedstaat selbst vorgehalten und gepflegt wird.



Vorlage:Warning




Die Umsatzsteuer-ID wird validiert und das Ergebnis sowie die zugehörigen Adressdaten werden mit Zeitstempel zurückgemeldet. Hierfür wurden neue Felder in der Adresse > Inhalt sowie in der Adressliste eingefügt.





Wird eine Änderung an einer bereits geprüften Ust-IdNr. vorgenommen, werden die Prüfdaten aus den Feldern gelöscht und das Häkchen "VAT ist valide" ist nicht mehr gültig sprich angehakt. Noch nicht geprüfte Adressen werden bei jedem Durchlauf geprüft. Bereits geprüfte Adressen erst nach Ablauf des durch den User eingestellten Wiedervorlagezeitraums.

In Auswertungen -> VAT-Historie werden alle Validierungsvorgänge angezeigt.





Hier ist je nach Ust-IdNr. und Land der Adresse zu beachten:

  • Deutsche Adressen: Es dürfen rechtlich keine Adressdaten rausgegeben werden, deshalb steht dort immer "—"
  • Spanische Adressen: Die Validierung der Ust-IdNr. findet statt, jedoch müssen komplette Adressdaten in der Anfrage mitgeschickt werden, um die Adressdaten, die von der Kommission gespeichert sind, zu bekommen.





Softwareseitige Einrichtung

In den Einstellungen > Mandanten > Details > Inhalt wurde ein neues Feld UstId-Prüfung: Stichtage in die Vergangenheit ergänzt. Hier wird der Rhythmus der Prüfung vorgegeben.

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Vorlage:Tip





Technische Einrichtung

In den Einstellungen > Administration > Geplante Aufgaben muss der entsprechende Job für die Prüfung aktiviert und eine Häufigkeit bestimmt werden.


Nach der Aktivierung (Haken setzten) ist es aber nötig den C3 Server Dienst einmal neu zu starten, bzw. bei Kunden mit einem SchedulerServer Dienst muss dieser Dienst neu gestartet werden. 

Sollten Sie nicht wissen, wie Sie diese Dienste starten können, wenden Sie sich bitte an den Support von uns. 



In der Software ist fest die Anfrageplattform der EU enthalten; dies ist: https://ec.europa.eu/taxation_customs/vies/vatRequest.html

Bei der Einstellung des Cron Ausdrucks ist die Erreichbarkeit bzw. Auslastung dieser Seite zu prüfen; es gibt Zeiten (aktuell von 0:00 - 04:00h für DE) in der die Anfragen keine Antworten erhalten und somit kein Gültigkeit zurückgegeben wird. 

Bitte prüfen Sie daher über diesen Link, die für Sie beste Zeit: 

https://ec.europa.eu/taxation_customs/vies/monitoring.html

Über diesen Link kann man sich dann den passenden Cron Ausdruck erstellen: http://www.cronmaker.com/?0








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